Das Schadensersatzrecht umfasst vor allem die vertragliche und die deliktische Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Klassische Arbeitsfelder sind Pflichtverletzungen aus Verträgen, “Mobbing” im Arbeitsverhältnis und Verstöße gegen das AGG, Verkehrsunfälle oder sonstige Unfälle und Opfer von Straftaten.
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