Die “Unfallflucht” im Überblick
Strafrechtlich geregelt ist das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort in § 142 StGB. Danach wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft, wer sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt,
1. bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, des Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und [...]
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