zum Haushaltsführungsschaden anhand von BGH VI. Senat v. 03.02.09 VI ZR 183/08
Das können wir für Sie tun:
1. Personenschadenregulierung ist Spezialistenmaterie. Allein die Spannbreite beim Schmerzensgeld bei einem einfachen HWS I, kann bis zu 3.000 € betragen. Bei dieser Sachlage ist die Einschaltung eines im Schadneserecht versierten Haftungsrechtlers unerlässlich.
2. Immer wieder wird die Geltendmachung von Haushaltsführugnsschaden (der ebenfalls fiktiv abgerechnet werden kann) vergessen, weil viele Anwälte diese [...]