Was ist eine Änderungskündigung und wie prüft man ihre Wirksamkeit ? Anhand von BAG 2 AZR 650/08 und BAG 2 AZR 641/07

Das können wir für Sie tun:
1. Auch die Änderungskündigung ist eine “echte Kündigung”. Das beudetet, dass die gesamte Situation und die Kündigung im Besonderen  mit der gleichen Intensität und Sorgfalt begutachtet werden muss und Rechtsmittel frühzeitig eingelegt werden müssen.
2. Wir vertreten Sie auch hier vollumfänglich, das heißt wir führen auf Wunsch oder sofern aufgrund der [...]

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