Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts berate und vertrete ich Sie ausschließlich aber allumfassend im Falle von Mobbing oder der angedrohten Kündigung oder der bereits ausgesprochenen Kündigung.
Ich habe mich hier konsquent auf das “Mobbingrecht” und das Kündigungsschutzrecht als Unterfälle des Arbeitsrechts spezialisiert, wobei ich meine Klienten nicht nur und erst im Kündigungsschutzprozess begleite, sondern schon weit davor im außergerichtlichen Bereich bei auch nur angedrohter Kündigung tätig werde, um schon im Vorfeld in Gesprächen mit dem Arbeitgeber für “Waffengleichheit” zu sorgen und ggf. eine für den Mandanten optimale Lösung zu entwickeln, ohne, dass es überhaupt noch eines streitigen Kündigungsschutzprozesses bedarf.
Meine Erfahrung im Bereich der außergerichtlichen Vertretung bei Kündigungsschutzsachen zeigt mir, dass man durch gute und faire Verhandlungsführung oftmals überdurchschnittlich gute Ergebnisse mit den Arbeitgebern aushandeln kann, weil viel mehr Raum und Zeit bleibt die individuelle Situation des betroffenen “Menschen hinter dem Arbeitnehmer” zu beleuchten, auf Aspekte der sozialen Schutzwürdigkeit, Verlust des sozialen Besitzstandes und Sozialwidrigkeit der Kündigung einzugehen, als anlässlich eines “hektischen Gütetermins vor dem Arbeitsgericht”, wo bereits die nächsten zehn “Sachen” auf den Bänken sitzen und auf “ihren Aufruf” warten.
Im Bereich des so genannten “Mobbingrechts” geht es vor allem darum, dem Betroffenen schnell und effektiv zu helfen. Hier kooperiere ich mit einem Helfernetzwerk, das eine Rundumbetreuung ermöglicht. In rechtlicher Hinsicht geht es dabei um die Abwehr der Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die Herausnahme des Opfers aus der “Schusslinie”, Beenden der quälenden Passivität und sodann Durchsetzung der rechtlichen Möglichkeiten unter Orientierung an den Erfordernissen des Einzelfalles.

