zur Aufklärungspflicht des Autovermieters bei Mietwagenkosten anhand von BGH, XII. Senat v. 28. 6. 2006, XII ZR 50/04
Das können wir für Sie tun:
1. Wir nehmen Ihnen die komplette Unfallabwicklung auf hohem fachlichem und strategischem Niveau ab und verfolgen dabei ausschließlich Ihre Interessen .
2. Sofern der Unfall für Sie unverschuldet war, ist unsere Einschaltung im Rahmen der Regulierungsquote kostenlos.
Das sollten Sie wissen: (Leitsätze des Verfassers)
BGH, XII. Senat v. 28. 6. 2006, [...]