Die Schmerzensgeldrente in der Rechtssprechung I – “Keine Rente für Vergangenheit”

Das sollten Sie wissen:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 4. Zivilsenat v. 09.10.2009, 4. Senat 4 U 149/08
1. Das Gericht kann die als angemessen erachtete Entschädigung auch in einer Kombination von Kapitalbetrag und Geldrente zusprechen, wobei eine Geldrente nur dann in Betracht kommt, wenn der Verletzte schwerste Dauerschäden erlitten hat, so dass er die Lebensbeeinträchtigung immer wieder neu als schmerzhaft [...]

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