Höchstaltersgrenze für Verbeamtung in NRW auf 40 Jahre angehoben

Am 18.07.2009 ist die Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung (LVO) vom 30.06.2009 mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW in Kraft getreten.
Nunmehr ist die Höchstaltersgrenze gem. § 6 Abs. 1 LVO i.V.m. 52 Abs. 1 für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe in NRW von 35 auf 40 Jahre angehoben worden.
Dies bedeutet auch für [...]

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