Fragliches Urteil: Unechter Totalschaden – Neuwagenkosten nur bei tatsächlicher Ersatzanschaffung
Der sechste Senat des Bundesgerichtshof hat das verbraucherfreundliche Urteil des OLG Hamburg gekippt und sich in einem aktuellen Urteil vom 09.06.2009 (VI ZR 110/08) zu der Frage geäußert, wann bei einem unechten Totalschaden der Anschaffungspreis des Neuwagens verlangt werden kann. Klar war bisher, dass der Wagen nicht mehr als 1.000 km gelaufen sein durfte, regelmäßig nicht älter [...]
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