Bundestag hat am 02.07.09 das Zweite Opferrechtsreformgesetz beschlossen

Das nun verkündete Opferrechtsreformgesetz geht zurück auf den gleichnamigen Entwurf. Nahezu sämtliche dort bereits geregelten Gegenstände sind nun übernommen worden. Dazu hatte ich hier http://www.kanzlei-pflueger.com/?p=684 schon einmal einen Artikel geschrieben.

Grundsätzliche Änderungen bringt das Opferrechtsreformgesetz nicht. Zu begrüßen ist der Wille des Gesetzgebers Opfer von Straftaten besser zu schützen und ihnen umfassendere Rechte bei der Mitwirkung z.B. im Rahmen der Nebenklage zu verleihen. Insofern ist das Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Einzelne Verbesserungen sind zum Beispiel:

Das Gesetz wird vermutlich  im Oktober 2009 in Kraft treten.

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