Aussagepsychologie: die Nullhypothese des BGH

Viele Missbrauchsverfahren beginnen als “Gutachtenverfahren”. Gerade wenn es nur einen Belastungszeugen gibt und Aussage gegen Aussage steht, der Belastungszeuge womöglich  noch ein Kind ist, bedient sich bereits die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Ermittlungen im Regelfall eines sogenannten aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsgutachtens. Durch solch ein Gutachten soll geklärt werden, ob die Aussage des (kindlichen) Zeugen wahr oder unwahr [...]

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