Überblick Opferentschädigungsgesetz
Das Opferentschädigungsgesetz wurde 1976 einstimmig vom damaligen Bundestag vor dem Leitgedanken beschlossen, dass dem geschädigten Opfer, dessen Schädigung der Staat trotz seines Schutzauftrages nicht verhindern konnte, kompensatorische Leistungen durch den Staat zustehen sollen, die zum Ziel haben die Folgen der Tat für die Betroffenen abzumildern. Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz werden auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes erbracht. [...]
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