Anscheinsbeweis bei PKW Unfall im Überblick

Auch beim Verkehrsunfall muss derjenige, der sich auf eine für ihn günstige (an seinem Anspruchsziel orientiert) Tatsache beruft, diese beweisen. Im Bereich des gesamten Schadensersatzrechtes hat die Rechtssprechung jedoch immer wieder “typische Geschehensabläufe” herausgearbeitet, die einen sog. Anscheins- oder “prima facie” Beweis begründen können. Die Beweiserheblichkeit von Tatsachen wird im Haftungsrecht besonders dort interessant, wo es um die Frage geht, ob ein bestimmtes Verhalten zu einer bestimmten Wirkung geführt (Ursachenzusammenhang) oder dort, wo gefragt werden muss, wer an einer bestimmgen Ursache Schuld ist (Verschulden). Der Anscheinsbeweis ist daher eine Möglichkeit der mittelbaren Beweisführung. Im Verkehrsunfallrecht gibt es eine Vielzahl von Anscheinsbeweisen. Ihnen allen Eigen ist die Widerlegbarkeit durch Gegen(voll)beweis. Beispiele finden sich sehr instruktiv in der Zusammenstellung der Kollegen Dr. Heß und Dr. Burmann, veröffentlicht in NJW Spezial Nr. 8, 2008 S. 233 f. wie anschließend


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