Fällt ein Ehegatte durch Tötung mit seiner Unterhaltsleistungs aus, so unterfällt die Rente, die der andere Ehegatte auf Grundlage von § 844 BGB nicht der Einkommenssteuerpflicht gem. § 22 EStG ( BFH X R 31/07
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Fällt ein Ehegatte durch Tötung mit seiner Unterhaltsleistungs aus, so unterfällt die Rente, die der andere Ehegatte auf Grundlage von § 844 BGB nicht der Einkommenssteuerpflicht gem. § 22 EStG ( BFH X R 31/07