EuGH bestätigt Urlaubs(abgeltungs)anspruch bei durchgängiger Krankheit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Urlaub aus dem Vorjahr, der nicht bis Ende des Jahres, bei Vorliegen dringender betrieblicher oder dringender in der Person des Arbeitnehmers liegender  Gründe  spätestens zum 31.  März des Folgejahres genommen wird, verfällt ( § 7 Abs. 3 BUrlG ). So war die Rechtslage in Deutschland zumindest bis zur EuGH Entscheidung von Ende Januar und zwar [...]

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